Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Strompreisbremse rechtmäßig war und die Beschwerden von 22 betroffenen Ökostromerzeugern abgelehnt wurden. Die Preisbremse sollte Verbraucher während der Energiekrise entlasten. Insgesamt hatten 22 Ökostromerzeuger erfolglos Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Strompreisbremse lief vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 und sollte die Verbraucher entlasten.
Die Überschusserlöse, die durch die Strompreisbremse erzielt wurden, waren auf die extrem hohen Gaspreise aufgrund des russischen Angriffskriegs zurückzuführen. Die klagenden Betreiber argumentierten, dass die Abschöpfung der Überschusserlöse verfassungswidrig war und dass die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen sollte.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Strompreisbremse und wies die Beschwerden der Ökostromerzeuger ab. Diese Entscheidung wirft Fragen auf bezüglich der Kostenverteilung der Strompreisbremse und ob die Hilfsmaßnahmen letztendlich aus Steuermitteln finanziert werden sollten.